Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht
Was ist eine Betriebshaftpflicht?
Ihr eigener Betrieb bedeutet Ihre Existenz. Sein Wert setzt sich zusammen aus Immobilien, Maschinen, Anlagen, Tieren und Vorräten – alles zusammengehalten durch Ihre Arbeitskraft und die Ihrer Familie sowie Ihrer Mitarbeiter. Das alles will bedarfsgerecht abgesichert sein. Doch das größte Risiko, das mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, ist die Haftung für Schäden gegenüber Dritten. Dieses Risiko tragen wir für Sie im Rahmen einer Betriebshaftpflicht.
betriebliche Risiken
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern (auch aus Arbeitsunfällen von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben)
- Tätigkeitsschäden (inklusive gelegentlicher Lohnarbeit mit Maschineneinsatz) bis 1 Million Euro
- Beschädigung von Erntegut bis 50.000 Euro
- Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung bis 100.000 Euro
- Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgrundstück bis 250 kWp je Anlage
- Nebenbetriebe, die für die Land- und Forstwirtschaft typisch sind
- Marktstand, Hofladen und Hofcafé
- Aberntung der im Betrieb erzeugten Produkte durch den Endverbraucher
- Export landwirtschaftlicher Produkte in das europäische Ausland
- „Ferien auf dem Bauernhof.
Landwirtschaftliche Tierhaltung
- Halten und Hüten von Nutz- und Zuchttieren (versichert sind auch Kosten Dritter zum Einfangen oder Unschädlichmachen mitversicherter Tiere bis 5.000 Euro)
- Zuchttiere zum Belegen fremder Tiere
- Nicht gerittene Pferde (z. B. Gnadenbrotpferde, Fohlen, Jährlinge, Beistellpferde; das gewerbliche Kutschrisiko muss gesondert versichert werden)
- Flurschäden durch Weidetiere
- Wild in Gehege
Haus und Grundbesitz
- Alle landwirtschaftlichen Grundstücke und Gebäude im Inland
- Vermietung von Gebäuden und Gebäudeteilen auf dem Betriebsgrundstück
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Stillgelegte und verpachtete Flächen bis 250 Hektar
Weitere Zusatzbausteine
Der beste Schutz für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb
Landwirtschaft Plus
- Unterstellplätze für Wohnwagen, Wohnmobile, Oldtimer, andere Kfz, Boote und dergleichen (eingeschlossen sind auch Schäden beim Rangieren der untergestellten Fahrzeuge)
- Winterdienst
- Drohnen (bis zu einem Startgewicht von fünf Kilogramm)
- Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung
- Verlust der Bio-Qualität von Produkten bis 10.000 Euro
- Unbegrenzte Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen
- Tierhaltungsanlagen oberhalb der UHG-Schwellenwerte
- Erweiterte Bodenkaskoversicherung bis 100.000 Euro (inklusive der Beseitigung von Schäden am eigenen Boden durch die ungesetzliche Abfallentsorgung Dritter bis 10.000 Euro)
- Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgrundstück
- Biogasanlagen bis 250 kW je Anlage
- Windkraftanlagen bis zu drei Anlagen
- Privat-HaftplichtPremium
LandwirtschaftPlus mit Gewahrsamsschäden
- Schäden an fremden, in Gewahrsam genommenen Sachen
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro)
- Ansprüche innerhalb der Maschinengemeinschaft und des Maschinenrings
- Schäden an landwirtschaftlich genutzten Lkw bis 5.000 Euro
- Schäden an Drohnen bis 5.000 Euro
- Abhandenkommen von Sachen bis 5.000 Euro
- Verzicht auf Haftungsprüfung bis 5.000 Euro
- Übernahme einer SFR-Rückstufung und der Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden bis 5.000 Euro
- Nutzungsausfall
- Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro
Absicherung individueller Risiken
- Hundehaltung
- Haltung von Reitpferden und Reitponys
- Haltung von Pensionspferden
- Pferdeverleih, Reitunterricht, gewerbliche Planwagenfahrten
- Nicht gelegentliche Lohnarbeit
- Betrieb von Photovoltaikanlagen auf fremden Flächen/Dächern
- Fahrzeuge, die nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sind
- Vermietung von mehr als 20 Betten an Feriengäste
- Milch-Kaskoversicherung
- LVM-Cyber-Schutz
Gebäudetechnik
Wichtig bei hochwertiger Wohngebäudetechnik (Lüftungssysteme, Heizungssteuerungen, Smart Home Automation etc.). Der Schutz umfasst u. a.:
- Schäden durch Bedienungs- oder Konstruktionsfehler und Kurzschluss
- Schäden durch Wasser, Über-/Unterdruck oder Frost
Schadenbeispiele
Mineralöl
Unbekannte zerschneiden den Zapfschlauch der Tankanlage. Große Mengen an Diesel gelangen über die Hofentwässerung und Vorfluter in ein Gewässer. Dort kommt es zu einem Fischsterben. Der Betreiber der Forellenzucht macht Schadenersatz geltend. Der Landwirt haftet als Inhaber der Tankanlage, obwohl ihn kein Verschulden trifft.
Schadenshöhe: 285.400 Euro
Arbeitsunfall
Die Betriebshelferin eines Landwirts stürzt aus einer Höhe von fünf Metern ab, weil die morsche Leiter der Belastung nicht standhält. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft leistet für den Personenschaden und nimmt den Landwirt in Regress.
Schadenshöhe: 1.315.000 Euro
Beschädigung von Erntegut
Nachdem der Lohnunternehmer ein Feld mit seiner Spritze behandelt hatte, stellten sich erhebliche Schäden an den Pflanzen heraus. Ursache war kein Fehlgebrauch der Zugmaschine, sondern eine Verwechselung des eingesetzten Mittels.
Schadenshöhe: 40.000 Euro